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21.06.2016

Fehlalarm: Gemeldeter Küchenbrand mit Personengefährdung (21.06.2016)

Einsatzstichwort: FEU Wohnung
Einsatzmeldung: Küchenbrand 2. OG, eine Person in der Wohnung
Einsatzort:
 Forster Weg, Holzminden
Alarmierte Schleifen: Mittelschleife Brand Holzminden
Fahrzeuge: LF 20/16, ELW 1, DLK 23/12 (vor Ort)
Eingesetzte Kräfte: 50
Alarmzeit: 00:27 Uhr

Bericht:
Ohne erkennbaren tatsächlichen Grund bzw. Anlass meldete eine Person der Leitstelle gegen halb ein Uhr in der Nacht einen Küchenbrand. Eine Person sei noch in der Wohnung, so die Meldung. Die Leitstelle löste daraufhin Alarm für den 1. Zug der Feuerwehr Holzminden aus.

Die ersten eintreffenden Kräfte konnten vor Ort jedoch keine Feststellung machen, die den Alarm gerechtfertigt hätte. Auch die weiteren Hausbewohner machten darauf aufmerksam, dass kein Feuer und keine Rauchentwicklung vorlägen sondern es sich um einen Fehlalarm handele. Nach der Erkundung der Einsatzstelle konnte daher neun Minuten nach dem Alarm Entwarnung für alle weiteren anrückenden Kräfte und Fahrzeuge gegeben werden, sodass die Einsatzkräfte bald darauf ihre Nachtruhe fortsetzen konnten.

Die Polizei hat Ermittlungen aufgrund der Falschalarmierung aufgenommen. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass Alarmierungen der Feuerwehr "im guten Glauben", also bei Verdacht auf eine Gefahr, grundsätzlich immer kostenfrei sind und nicht verfolgt werden. Verfolgt und dem Verursacher in Rechnung gestellt werden dagegen absichtliche Falschalarmierungen, sogenannte "böswillige Alarme".

Kategorie: Einsätze-Fw-Holzminden
Von: J. Schwingel